Klage gegen Bistum Essen
Kein weiteres Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer
Im Prozess um sexuellen Missbrauch durch einen Geistlichen muss das Bistum Essen kein weiteres Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht wies eine entsprechende Klage ab, das Opfer sei bereits angemessen entschädigt worden.
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