Der Essener Dom, aufgenommen am 03.07.2016 in Essen

Klage gegen Bistum Essen Kein weiteres Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer

Stand: 25.04.2025 20:48 Uhr

Im Schmerzensgeld-Prozess wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Geistlichen des Bistums Essen braucht das Bistum kein weiteres Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Essen hat die Klage abgewiesen. Die Richter entschieden, dass die 45.000, die das Bistum bereits gezahlt hat, angemessen sind. Das Missbrauchsopfer hatte 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Bistum Essen gefordert.

Im Jahr 1979 war Wilfried Fesselmann elf Jahre alt und Messdiener. Damals, so berichtet er, habe ihn der ehemalige Kaplan Peter H. in dessen Dienstwohnung in Essen gelockt und dort sexuell missbraucht. Der Übergriff habe sein Leben tiefgehend verändert. Angststörungen, Alkoholabhängigkeit und Arbeitsunfähigkeit seien die Folgen gewesen.

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Im laufenden Prozess in Essen ging es jedoch nicht um eine strafrechtliche Verfolgung. Die Tat ist verjährt. Das Gericht verhandelte die Frage, ob und in welcher Höhe das Bistum für ihn als Arbeitgeber haften muss. Fesselmann hat bisher 45.000 Euro Schmerzensgeld aus einem kirchlichen Fonds erhalten. Doch das seien eher Almosen als eine echte Entschädigung in seiner Lage.

Vergleichsfall aus Köln als Orientierung

Das Gericht sollte deswegen nun entscheiden, ob deutlich mehr Schmerzensgeld angemessen wäre. Im Sommer 2023 hatte das Landgericht in Köln in einem anderen Missbrauchsfall einem ehemaligen Messdiener 300.000 Euro zugesprochen. Mindestens diese Summe fordert auch Fesselmann. Auch bei einem Fall Anfang diesen Jahres sah das Landgericht Köln nach WDR-Informationen eine Verantwortung der Kirche, wenn ein ehrenamtlicher Mitarbeiter Kindern sexualisierte Gewalt antut.

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Überraschender Zeuge im Gerichtssaal

Der ehemalige Priester Peter H. sitzt auf einem Stuhl in einem Gerichtssaal des Landgerichts Essen

Überraschend als Zeuge aufgetaucht: Peter H.

Für große Aufmerksamkeit sorgte bereits der Prozessauftakt Anfang April: Der ehemalige Kaplan Peter H. erschien überraschend persönlich vor Gericht und äußerte sich. Nach 45 Jahren sah Fesselmann den heute 77-jährigen H. zum ersten Mal wieder.

Das Gericht hält Fesselmanns Aussage, dass es zum Oralverkehr gekommen sei, für "glaubwürdig und nachvollziehbar". H. selbst gestand vor Gericht, sich mit dem Jungen nackt ins Bett gelegt zu haben. Sein Versuch, sich ihm intim zu nähern, sei aber abgewehrt worden. Auch den Vorwurf des Oralverkehrs bestritt er - verwies aber dabei auf Erinnerungslücken.

Serientäter wurde wiederholt versetzt

Peter H. gilt als Serientäter. Jahrzehntelang wurde er wegen wiederholter Übergriffe immer wieder quer durch Deutschland versetzt. Insgesamt soll H. dutzende Kinder missbraucht haben - unter anderem in Bottrop und Bayern. 2010 wurde H. aus dem kirchlichen Dienst entfernt.

Unsere Quellen:

  • Reporter vor Ort
  • Wilfried Fesselmann
  • Landgericht Essen
  • Nachrichtenagentur dpa

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete WDR Lokalzeit Ruhr am 04. April 2025 um 10:30 Uhr.