Bauarbeiter auf einer Großbaustelle.

Abgaben bei der Altersvorsorge Was bleibt von der Betriebsrente?

Stand: 03.05.2025 08:50 Uhr

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll sie ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge sein. Doch auch auf die Betriebsrente fallen Steuern und Sozialabgaben an. Allerdings gelten dafür Einschränkungen.

Von Andreas Braun, ARD-Finanzredaktion

Wer auf den Ruhestand zusteuert, der kann sich oft auch auf eine Betriebsrente freuen. Die soll die vielfach nur schmale gesetzliche Rente aufbessern. Rund die Hälfte der Beschäftigen in Deutschland erwerben Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge.

"Großer Brocken sind die Sozialversicherungen", Andreas Braun, HR, mit Details zur Betriebsrente

tagesschau24, 02.05.2025 09:00 Uhr

Fünf Wege zur Altersvorsorge

Dabei kommen hierzulande fünf sogenannte "Durchführungswege" infrage: Dazu gehören Direktversicherungen, die einer privaten Rentenversicherung entsprechen, oder eine Direktzusage einer Pension durch den Arbeitgeber.

Auch Pensionskassen und Pensionsfonds werden zum Aufbau von Kapital für betriebliche Renten genutzt. Große Unternehmen stellen zudem oft eine eigene Versorgungseinrichtung bereit, die Unterstützungskasse - für die Vorsorge der Mitarbeitenden.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen ein

In den meisten Fällen zahlen hierfür Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso Beiträge wie Arbeitgeber in die Rücklagen ein. Diese sind zumeist steuerbegünstigt.

Rentenstart für die Betriebsrente ist in der Regel der selbe Zeitpunkt, zu dem auch die gesetzliche Rente in Anspruch genommen werden kann. Die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente liegt ab dem Jahrgang 1964 in Deutschland bei 67 Jahren. Die Betriebsrente kann aber je nach vertraglicher Vereinbarung auch früher bezogen werden.

Volle Belastung für Kranken- und Pflegeversicherung

Genau wie die gesetzliche Rente wird auch die Betriebsrente nicht "brutto für netto" ausgezahlt - es fallen also Abgaben an. Was viele Ruheständler in spe nicht berücksichtigen: Auch auf die Betriebsrente werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dies sind Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung.

Und zwar müssen Betriebsrentner prinzipiell die vollen Beiträge übernehmen, wie Rentenberater Thomas Neumann erklärt: "Man kennt es aus dem Arbeitsleben so, dass man sich die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Arbeitgeber geteilt hat. Das ist bei Betriebsrenten anders."

Allerdings gibt es für Beiträge zur Krankenversicherung einen Freibetrag. Dieser liegt bei derzeit rund 187 Euro. Dieser Freibetrag richtet sich nach der Entwicklung der gesetzlichen Rente. Erst auf den Teil der Betriebsrente, der darüber liegt, werden Krankenversicherungsbeiträge fällig. "Aber es gibt keinen Freibetrag, der bei der Pflegeversicherung berücksichtigt wird", ergänzt Neumann.

Nachgelagerte Besteuerung betrifft auch Betriebsrenten

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind allerdings nicht die einzige Belastung, mit der Betriebsrentner zurechtkommen müssen: In den meisten Fällen muss die Betriebsrente auch noch versteuert werden. Hier greift die nachgelagerte Besteuerung, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente.

Wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt im Detail davon ab, welche Art von Betriebsrente man bespart hat, also ob dies eine Direktversicherung oder etwa eine Pensionskasse ist. In aller Regel wird aber die Betriebsrente mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert.

Allerdings nicht die ganze Betriebsrente, denn auch hier hat der Gesetzgeber einen kleinen Freibetrag eingeräumt, weiß Berater Neumann. Und der hängt wiederum davon ab, ab welchem Jahr man in die Betriebsrente startet: "Nehme ich im Jahr 2025 die Betriebsrente in Anspruch, dann sind 13,2 Prozent der Betriebsrente von der Steuer freigestellt, jedoch maximal 990 Euro pro Jahr." Dies ist der sogenannte Versorgungsfreibetrag. Auf diesen wird noch einmal ein Zuschlag gewährt, der derzeit bei 297 Euro liegt.

Steuerschlupfloch "Altvertrag"

Nur wer einen so genannten "Altvertrag" hat, der kommt unter Umständen um die Besteuerung seiner Betriebsrente herum. Das Einkommensteuergesetz hat für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, eine besondere Regelung geschaffen, so der Rentenexperte Alberto del Pozo vom Altersvorsorge-Anbieter mypension: "Das sind Verträge, die damals auf Basis des Paragraphen 40b abgeschlossen werden konnten. Diese sind tatsächlich heute noch steuerfrei. Wenn jemand einen solchen Vertrag noch hat, würde dieser Vertrag auch steuerfrei ausgezahlt werden."

Aber auch an diese Steuerfreiheit ist eine Bedingung geknüpft: Das angesparte Kapital muss auf einen Schlag ausgezahlt werden. Ansonsten muss die monatliche Rentenzahlung mit dem sogenannten "Ertragsanteil" besteuert werden. Dieser liegt je nach Renteneintrittsalter zwischen 17 und 22 Prozent.

Beratung vor Entscheidung sehr empfohlen

"Bei vielen Anbietern gibt es zudem die Möglichkeit einer Teilauszahlung. Dort kann man sich etwa 30 Prozent des Kapitals auszahlen und 70 Prozent verrenten lassen", sagt Stephan Seidenfad, der Unternehmen in Sachen betriebliche Altersvorsorge berät. "Die dann fälligen Steuern und Sozialabgaben sollte man sich, bevor man die Wahl trifft, von seinem Versicherer oder Arbeitgeber einmal ausrechnen lassen."

Bevor man sich für eine Variante der Betriebsrente entscheidet oder für den richtigen Zeitpunkt, die Rente anzutreten, sollte man sich in jedem Fall fachliche Hilfe suchen, rät Seidenfad: "Es gibt viele Betriebsrentner, die einsame Entscheidungen getroffen haben und dann hinterher sagen: 'Das habe ich ja so nicht gewusst'."

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 02. Mai 2025 um 11:52 Uhr.