
Thüringen Nach Tod einer 21-jährigen Frau: Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
Im sogenannten Raserprozess am Landgericht Gera ist ein 25-jähriger Mann wegen Mordes verurteilt worden. Er hatte sich auf einer Landstraße im Saale-Orla-Kreis ein illegales Autorennen geliefert, bei dem er das Fahrzeug einer 21-Jährigen erfasste. Dabei kam die Frau ums Leben.
Im sogenannten Raserprozess hat das Landgericht Gera den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Richter folgten damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auch nach Einschätzung der Richter hatte der 25-jährige Mann vorsätzlich gehandelt und "den Tod eines Zufallsopfers" billigend in Kauf genommen.

Eine 21-jährige Autofahrerin kam bei dem Unfall im Saale-Orla-Kreis ums Leben.
21-jährige Frau starb an der Unfallstelle
Der Angeklagte hatte sich den Angaben zufolge im Juli vergangenen Jahres mit einem Arbeitskollegen ein Autorennen geliefert. Aus Sicht der Anklage verursachte er dabei auf einer Landstraße in Oppurg im Saale-Orla-Kreis bei einem gefährlichen Überholmanöver den Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto.
In einer schwer einsehbaren Kurve sei sein Wagen mit dem Auto einer 21-jährigen Frau zusammengeprallt. Die Frau starb noch an der Unfallstelle.
Die Eltern des Opfers traten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Wegen der schweren Verletzungen seines Beifahrers hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zudem versuchten Mord vorgeworfen.
Zeugen berichten über rücksichtslose Fahrweise
Zahlreiche Zeugen hatten im Laufe des Verfahrens immer wieder über die aus ihrer Sicht rücksichtslose Fahrweise des Angeklagten berichtet. So soll er mehrfach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefährliche Überholmanöver versucht haben.
Der 25-jährige Angeklagte hatte seinen Führerschein erst im Vorjahr erhalten.
Der Verurteilte beteuerte vor Gericht, wie leid ihm alles tue. Sein Verteidiger hatte auf fahrlässige Tötung und schwere Körperverletzung plädiert und will Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen.
Wie Rechtsanwalt Ulf Weinhold MDR THÜRINGEN sagte, habe das Landgericht Gera in seinem Urteil Beispiele aus Berlin herangezogen. Dort aber seien die Täter bewusst kilometerweit über den Kudamm gerast. Das sei mit dem Fall aus Thüringen nicht vergleichbar.
Anklage wegen Mordes ist eine Seltenheit
Seit 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat, zuvor wurden sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Dass es deshalb zu einer Anklage wegen Mordes kommt, ist aber dennoch eine Seltenheit.
In einem anderen Fall aus Rudolstadt wurde beispielsweise ein 21-jähriger Fahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt - nicht wegen Mordes. Als sogenannter Einzelraser hatte er im Mai 2023 versucht, eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu fahren. Dabei missglückte ein Überholmanöver und ein anderes Auto wurde in den Gegenverkehr geschleudert. Der Fahrer des gerammten Autos starb bei dem Unfall.
MDR (jn/mm)/dpa