
Thüringen Grundsteuer in Thüringen: Besitzer von Wohngrundstücken sollen entlastet werden
Die Grundsteuer in Thüringen soll noch einmal geändert werden. Das Thüringer Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Die Reform soll Besitzern von Wohngrundstücken zugute kommen - zulasten der Eigentümer von Gewerbeflächen.
Das Thüringer Kabinett hat eine Gesetzesvorlage für die Reform der Grundsteuer beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass Wohngrundstücke bei der Steuer entlastet und gewerbliche Flächen mehr belastet werden. Dazu sollen die entsprechenden Steuermesszahlen neu justiert werden. Darüber hinaus sollen die Kommunen die Möglichkeit haben, wenn nötig, auch die Hebesätze für die Grundsteuer anzupassen.
Reform soll 2027 in Kraft treten
Nach den Plänen der Landesregierung soll der Landtag das dafür nötige Gesetz in der zweiten Hälfte dieses Jahres beschließen. Danach muss die Software zur Berechnung der Steuermesszahlen neu programmiert werden, was mehrere Monate in Anspruch nimmt. Den Plänen der Landesregierung zufolge soll die Reform am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dieser Weg sei rechtssicher und verhindere, dass Steuerbescheide mangelhaft sind, hieß es.
Allerdings braucht die Brombeer-Koalition für ihr Reformvorhaben eine Mehrheit im Landtag. Das Bündnis verfügt dort aber nur über 44 von 88 Sitzen und ist deshalb auf eine Zusammenarbeit mit den Linken angewiesen, nachdem alle drei Koalitionspartner eine Kooperation mit der ebenfalls oppositionellen AfD ausgeschlossen haben.
Eigener Gesetzentwurf der Linke-Fraktion
Die Linke hat aber bereits einen eigenen Gesetzentwurf dazu ins Parlament eingebracht, wonach Entlastungen schon ab dem 1. Januar 2026 greifen könnten. Die Linke warf der Brombeer-Regierung vor, bei der Reform der Grundsteuer zu langsam zu arbeiten. Mieter und Eigenheimnutzer würden nun ein weiteres Jahr überhöht zur Kasse gebeten, so die Kritik.
Der Gesetzentwurf der Linken sieht vor, dass nur die Steuermesszahlen für die gewerblichen Flächen neu justiert werden mit dem Ziel, diese Flächen stärker zu belasten. Für die Wohngrundstücke sieht der Entwurf keine Änderungen vor. Stattdessen sollen nach dem Willen der Fraktion die Kommunen über die Hebesätze dafür sorgen, dass die Wohngrundstücke weniger belastet werden. Es sei möglich, dass die Reform schon zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, so die Linke.
Gemeinde- und Städtebund warnt vor überstürzter Reform
Vor einer überstürzten Reform der Grundsteuer im Freistaat hat der Thüringer Gemeinde- und Städtebund gewarnt. Verbandspräsident Steffen Kania (CDU) sagte MDR THÜRINGEN, es wäre zwar wünschenswert gewesen, dass die Reform Anfang 2026 in Kraft trete. Aber aus technischen Gründen sei das erst Anfang 2027 möglich. Es gelte bei der Grundsteuer der Grundsatz: Qualität vor Schnelligkeit.

Steffen Kania (CDU), Präsident des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes sagt: Qualität geht vor Schnelligkeit. (Archivfoto)
Laut Kania ist es auch sinnvoll, wie von der Landesregierung geplant, zuerst die Steuermesszahlen für die Grundsteuer zu überarbeiten und danach den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die entsprechenden Hebesätze zu ändern. In einem ersten Schritt schon ab Anfang 2026 die Hebesätze zu ändern, hätte - so Kania - nur zu einem "Mischmasch" geführt.
Neuerliche Grundsteuerreform kostet mehrere Millionen
Die Umsetzung der von der Koalition aus CDU, BSW und SPD geplanten neuerlichen Reform der Erhebung der Grundsteuer werde etwa drei Millionen Euro kosten, sagte Finanzstaatssekretär Julian Vonarb in Erfurt. Allein zwei Millionen Euro davon würden benötigt, um zeitlich befristet Personal in der Steuerverwaltung dafür einzustellen.
Zudem würden Kosten für den Versand von etwa 865.000 neuen Bescheiden entstehen sowie für Programmierarbeiten. Bei dieser Reform gehe es nicht darum, nur eine Excel-Tabelle zu programmieren und dann neue Bescheide rauszuschicken, betonte Vonarb.
Neue Berechnung der Grundsteuer gilt seit 1. Januar 2025
Die Art und Weise, wie in Deutschland die Grundsteuer erhoben wird, musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Zum 1. Januar 2025 waren das erste Mal Steuern nach den neuen Berechnungen zu zahlen. Diese hatten in Thüringen in der Regel dazu geführt, dass für Wohngebäude höhere und für gewerbliche genutzte Gebäude von Unternehmen niedrigere Steuern zu zahlen sind.
Thüringen orientiert sich an Sachsen
Die Grundsteuer fließt vollständig an die Kommunen. Landesweit erzielen die Kommunen so Einnahmen in Höhe von etwa 240 Millionen Euro jährlich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt den Bundesländern einigen Gestaltungsspielraum dabei, wie genau sie die Grundsteuer erheben. Andere Länder haben eigene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer entwickelt. Das Modell, an dem sich Thüringen nun orientieren will, geht maßgeblich auf Erfahrungen aus Sachsen zurück und wird deshalb als "sächsisches Modell" bezeichnet.
Wesentlich dabei ist nach Angaben des Finanzministeriums unter anderem, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten sollen, bei der Grundsteuer unterschiedliche Hebesätze für Wohngebäude und Nichtwohngebäude festzulegen. So würde sich genauer als bislang die Steuerbelastung für die jeweiligen Immobilien justieren lassen.
MDR (caf)/dpa