
Sachsen Mutmaßlicher Messerstecher aus Berliner U-Bahn: Sachsen hatte vor Tat U-Haft beantragt
Der Mann, der am Sonnabend in der Berliner U-Bahn einen Fahrgast getötet haben soll, sollte eigentlich in U-Haft sitzen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte gegen den Syrer einen Sicherungshaftbefehl beantragt.
Der Mann, der am Sonnabend in der Berliner U-Bahn einen Fahrgast getötet haben soll, sollte eigentlich in Untersuchungshaft sitzen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte nach eigenen Angaben gegen den Syrer in Berlin einen Sicherungshaftbefehl beantragt.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wollte den Verurteilten wieder in Haft bringen.
Der 43 Jahre alte Mann war im März 2023 vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Die Tatvorwürfe lauteten: gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Er hatte im Februar 2022 seiner Schwester mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen. Die Frau erlitt dabei eine vier Zentimeter tiefe und acht Zentimeter lange Schnittwunde. Bei der darauffolgenden Festnahme wehrte sich der Mann heftig und verletzte einen Polizisten. Nach dem Gerichtsprozess zog der Verurteilte laut Staatsanwaltschaft Chemnitz nach Berlin um.
Gegen Bewährungsauflagen verstoßen
Auch während seiner Bewährungszeit in Berlin wurde der Mann wiederholt straffällig. Deswegen wurde er vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem erfüllte er seine Arbeitsauflagen für die Bewährungstrafe nicht. Aus diesem Grund beantragte die Staatsanwaltschaft Chemnitz beim zuständigen Landgericht Berlin im März 2025 den Erlass eines Sicherungshaftbefehls und den Widerruf der Strafaussetzung. Über den Fall hatte zuerst BZ Online berichtet.
Behörde konnte Beschuldigten nicht finden
Laut einer Sprecherin des Berliner Gerichts war der Antrag aus Sachsen am 18. März 2025 eingegangen. Der Verurteilte war laut Gericht an seiner Berliner Anschrift nicht erreichbar. Weil deswegen weitere Ermittlungen zum Aufenthaltsort nötig gewesen seien, sei noch keine Entscheidung erfolgt.
Aufenthaltserlaubnis bis Oktober dieses Jahres
Der Syrer besaß laut Berliner Staatsanwaltschaft einen Aufenthaltstitel mit Aufenthaltserlaubnis bis zum 12. Oktober 2025. Laut Innenverwaltung hatte ihn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016 als Flüchtling anerkannt und ihm den Aufenthalt aus humanitären Gründen gewährt.
MDR (mwa)