Blick auf einen Wohn- und Bürokomplex in der Dresdner Innenstadt

Sachsen Landesregierung möchte Mietpreise in Leipzig und Dresden niedrig halten

Stand: 11.06.2025 09:36 Uhr

Bereits seit Jahren steigen die Mietpreise in Sachsens Großstädten Leipzig und Dresden überdurchschnittlich stark an. Um dem entgegenzuwirken, hat die Landesregierung bereits seit 2014 in Dresden und seit 2018 in Leipzig die bundesweite Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent gesenkt. Jetzt hat sie diese um weitere zwei Jahre verlängert. Laut Staatsministerin Kraushaar braucht es aber vor allem Wohnungsbau.

Von MDR SACHSEN

In den Städten Dresden und Leipzig gilt auch künftig eine abgesenkte Kappungsgrenze. Das Sächsische Kabinett hat die Verordnung um weitere zwei Jahre - bis zum Juni 2027 - verlängert, wie das Infrastrukturministerium mitteilte. Mit der Regelung dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in diesen beiden Städten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Ohne diese Entscheidung wäre die Kappungsgrenze in Dresden und Leipzig ab Juli wieder auf 20 Prozent gestiegen.

Laut der zuständigen Staatsministerin Regina Kraushaar trägt diese Entscheidung dazu bei, dass Mieterinnen und Mieter in Dresden und Leipzig mit maßvollen Mieterhöhungen kalkulieren können.

Was ist die Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze regelt, wie stark die Miete bei einem bestehenden Mietvertrag steigen darf. Bundesweit gilt: Innerhalb von drei Jahren darf die Kaltmiete um höchstens 20 Prozent erhöht werden. Außerdem muss die Miete mindestens 15 Monate unverändert geblieben sein, bevor eine neue Erhöhung möglich ist. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt – also dort, wo bezahlbarer Wohnraum knapp ist – kann diese Grenze von der jeweiligen Landesregierung auf 15 Prozent gesenkt werden. So sollen Mieter besser vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Die Kappungsgrenze gilt nur für bestehende Mietverhältnisse. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Mietpreisbremse, die bei Neuvermietungen greift.

Landesregierung möchte auf Neubauten setzen

"Die Wohnraumversorgung in den Metropolen lässt sich letztlich nur durch Schaffung neuen Wohnraums verbessern", erklärte Staatsministerin Kraushaar. Deswegen würde der Bau von neuem Wohnraum für sie an erster Stelle stehen. Sie sei froh, dass vergangene Woche Bundes- und Landesmittel für die Soziale Wohnraumförderung bereitgestellt werden konnten.

Mietpreisbremse läuft aus

Im Gegensatz zu der Kappungsgrenze greift die Mietpreisbremse nur bei Neuvermietungen. Einfach gesagt, darf bei der Neuvermietung einer Wohnung der Mietpreis um maximal 10 Prozent im Vergleich zu ähnlichen Wohnungen ansteigen. Liegt die ortsübliche Kaltmiete bei beispielsweise 7 Euro pro Quadratmeter, darf die neue Kaltmiete höchstens 7,70 Euro betragen – sofern keine umfassende Modernisierung vorliegt.

Die Mietpreisbremse gilt für Leipzig und Dresden bereits seit Mai 2022. Sie läuft Ende des Jahres aus, sollte die Landesregierung nicht auch diese Regelung verlängern. Die Rechtsgrundlage hierfür hatte der Bundesrat im Februar beschlossen.

Leipzig geht gegen Mietwucher vor

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Mietwucher-App der Partei Die Linke für viel Arbeit im Sozialamt Leipzig gesorgt. Rund 800 Meldungen sind seit Einführung der App bei der Stadt aufgrund zu hoher Mieten eingegangen. Nun möchte die Stadt Leipzig das Thema selbst in die Hand nehmen und auf ihrer Website ein eigenes Online-Formular einführen, um die Daten über zu hohe Mieten in der Stadt zu erfassen.

MDR (lwo)