
Rheinland-Pfalz Urteil nach tödlichem Streit unter Videospiel-Freunden im Kreis Kusel
Mit einem Messer hatte ein 20-Jähriger aus dem Kreis Kusel zwei Menschen angegriffen - einer starb. Der Angeklagte muss aber nicht ins Gefängnis.
Die Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat den Mann zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Allerdings muss er nicht ins Gefängnis, sondern in eine geschlossene psychiatrische Anstalt. Nach Ansicht des Gerichts leidet der 20-Jährige an einer schweren psychischen Störung - verursacht durch Drogenkonsum. Schon im Alter von 13 Jahren soll er regelmäßig Cannabis konsumiert haben, später entwickelte er Wahnvorstellungen.
Im Dezember 2024 war ein Streit mit zwei Bekannten, mit denen er häufig Videospiele spielte, eskaliert. Der 20-Jährige hatte zu einem Messer gegriffen und auf einen 23-Jährigen eingestochen. Dieser starb an den Verletzungen. Einen weiteren jungen Mann verletzte er mit mehreren Stichen schwer. Das Urteil gegen den Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig.
Angeklagter berichtet vor Landgericht Kaiserslautern von Problemen
Zum Prozessauftakt hatte der junge Mann viele Fragen des Gerichts beantwortet. Unter anderem hatte er erzählt, wie und wo er aufgewachsen war - nämlich bei seiner Mutter. Dort habe es allerdings Konflikte gegeben, so dass er zunächst bei seiner Oma und Tante, später dann in diversen Jugendhilfeeinrichtungen gelebt hatte.
Er äußerte sich damals auch zu seiner Krankheit: Die Schizophrenie sei im Laufe des Jahres 2024 stärker geworden - auch eine Behandlung habe keine Besserung gebracht. Er habe Stimmen gehört und sich von seinen Mitmenschen bedroht gefühlt.
Sendung am Mi., 11.6.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4