Ein Paragraph auf einer Wiese als Symbol für Recht.

Rheinland-Pfalz Tödlich verunglücktes Kita-Kind in Limburgerhof - deshalb wird nicht mehr ermittelt

Stand: 25.04.2025 18:04 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat die Ermittlungen im Fall des tödlich verunglückten Kita-Kindes in Limburgerhof eingestellt. Viele Menschen hinterfragen das. Die SWR-Rechtsredaktion erklärt die Entscheidung.

Das passierte in der Kita in Limburgerhof

Das verunglückte vierjährige Mädchen verletzte sich beim Spielen auf der Rutsche tödlich. Es hatte sich das Seil einer Topfstelze beim Rutschen um den Hals gelegt. Der Eimer der Stelze verhakte sich und schnürte dem Kind die Luft ab.

Daran scheiterten die Ermittlungen im Fall Limburgerhof

Diese Ermittlungen führte die Staatsanwaltschaft Frankenthal

Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen die Kita-Mitarbeitenden auf. Es war zu klären, ob und wenn ja wer seine Aufsichtspflicht zum Zeitpunkt des Unglücks möglicherweise verletzt hat. Es wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung ermittelt. Diese Woche hat nun die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt.

Ein kleines Kita-Kind stirbt - warum wird das Verfahren eingestellt?

Egzona Hyseni aus der SWR-Rechtsredaktion erklärt dazu, dass das Unglück menschlich eine furchtbare Tragödie sei. Das sei aber von der Frage zu trennen, wie strafrechtlich auf das Unglück reagiert werden könne. "Die Staatsanwaltschaft hat gesagt: "Ja, einer der Erzieher hat hier auf jeden Fall seine Aufsichtspflicht verletzt. Aber: Wir wissen nicht wer", so die Rechtsexpertin. Hier liegt der Knackpunkt dieses Falls. 

Klar sei: In dem Zeitraum, in dem das Kind verunglückte, waren mehrere Erzieher und auch andere Kinder draußen. Es sei aber unklar, wer in dieser Zeit wann genau die Aufgabe hatte, die Rutsche zu beaufsichtigen. "Damit die Staatsanwaltschaft Anklage erheben kann, muss aber klar sein, wer genau hier etwas falsch gemacht und dass dieses falsche Verhalten zum Tod des Kindes geführt hat."

Da sie das nicht aufklären konnte, sagt die Staatsanwaltschaft, habe sie das Verfahren einstellen müssen, so Hyseni.

Ist der Fall damit ein für alle Mal zu den Akten gelegt?

Es stellt sich die Frage, ob diese Entscheidung von den Eltern des Kindes als endgültig hinzunehmen ist. Hyseni erklärt, dass sich die Eltern gegen die Einstellung des Verfahrens wehren können, indem sie Beschwerde gegen die Einstellung einlegen. Darüber müsse dann die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden.

Wenn dann trotzdem keine Anklage erhoben werde, können die Eltern laut Rechtsexpertin Hyseni dagegen klagen - ein so genanntes Klageerzwingungsverfahren. Hyseni weist darauf hin, dass so ein Verfahren sehr lange dauern können und am Ende selten erfolgreich sei.

Der Grund im vorliegenden Fall: Für all diese Möglichkeiten müsse genau geklärt sein, wer von den Erziehern die Aufsichtspflicht draußen hatte, als das Kind verunglückte. Und genau das sei nicht möglich gewesen, sagt die Staatsanwaltschaft.

Sendung am Fr., 25.4.2025 16:00 Uhr, Der Tag in RLP, SWR1 Rheinland-Pfalz

Mehr zum tödlichen Unglück in Limburgerhof