
Rheinland-Pfalz Nach Kritik an CDU: Schweitzer räumt Verstoß gegen Neutralitätspflicht ein
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Schweitzer hat eingeräumt, gegen das in der Verfassung verankerte Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstoßen zu haben.
Der SPD-Politiker hatte die CDU im Zusammenhang mit einem Antrag zu Asylrechtsverschärfungen im Bundestag kritisiert.
In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es, Schweitzer sei zu dem Schluss gekommen, dass seine Aussagen das Neutralitätsgebot in der Verfassung verletzt haben:
"Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 2. April 2025 im Organstreit zwischen der AfD und Ministerpräsidentin a. D. Malu Dreyer sowie der Landesregierung bewertet die Staatskanzlei die von der CDU-Landtagsfraktion beanstandeten Äußerungen von Ministerpräsident Alexander Schweitzer über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz in einem Newsletter der Staatskanzlei sowie auf den Facebook- und Instagram-Profilen der Landesregierung und des Ministerpräsidenten vom 3. Februar bzw. 31. Januar 2025 neu."
Dreyer hatte Anfang 2024 auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen der Landesregierung die AfD kritisiert. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof befand ihre Kritik an der Partei für in Ordnung. Der Grund: Die damalige Ministerpräsidentin habe die AfD als verfassungsfeindlich eingeschätzt. Insofern habe Dreyer mit ihrer Kritik an der AfD die Verfassung verteidigt und das sei rechtens.
Entscheidender Unterschied zu Dreyer: Kritik an CDU, nicht an AfD
Da Schweitzer nicht die AfD, sondern die CDU kritisierte, hätte eine ähnliche Argumentation vor Gericht für ihn hingegen wohl keine Aussicht auf Erfolg. Mehrere Staatsrechtler hatten gegenüber dem SWR die Kritik Schweitzers an der CDU als klaren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot bewertet.
Schweitzer will entsprechende Aussagen nicht wiederholen
Schweitzer versichert, entsprechende Äußerungen künftig nicht mehr zu wiederholen. Dies habe er in einem Schreiben an den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz und den Landesvorsitzenden des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz heute erklärt, so die Staatskanzlei:
"Gerade im Lichte des Urteils vom 2. April 2025 ist es mir wichtig, dass alle demokratischen Parteien ihre Kräfte zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bündeln. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU Rheinland-Pfalz weiß ich dabei fest an meiner Seite und dafür bin ich Ihnen sehr dankbar", schreibt Schweitzer.
Das Urteil habe die Grenzen des Neutralitätsgebots konkretisiert. Die Staatskanzlei habe es in Bezug auf die Regierungskommunikation ausgewertet.
Umstrittene Äußerungen zum Abstimmungsverhalten der CDU
Schweitzer hatte CDU im Januar dafür kritisiert, dass sie im Bundestag einen Antrag mit AfD-Stimmen durchgebracht hatte. Der Ministerpräsident hatte der CDU auf offiziellen Regierungskanälen vorgeworfen, die demokratische Mitte zu verlassen.
Die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz warf Schweitzer daraufhin vor, gegen das Neutralitätsgebot in der Verfassung verstoßen zu haben. Das Gebot zwingt Amtsträger, sich Parteien gegenüber neutral zu verhalten. Die CDU hatte deshalb Klage vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Noch unklar, ob Klage hinfällig ist
Beobachter gehen davon aus, dass Schweitzer den Fehler nun einräumt, um ein Urteil zu verhindern. Das wäre voraussichtlich im Landtagswahlkampf gefallen. Ob die Klage jetzt tatsächlich hinfällig ist, ist noch unklar.
Das Verfassungsgericht teilte dem SWR auf Anfrage mit, dass ein Schreiben der Staatskanzlei bisher nicht vorliege und dass man den Sachverhalt aktuell nicht bewerte. Bereits im Februar hatte die Staatskanzlei die umstrittenen Online-Veröffentlichungen gelöscht.
CDU reagiert zurückhaltend auf Schweitzers Eingeständnis
Die CDU in Rheinland-Pfalz hält sich offen, wie sie auf das Eingeständnis von Ministerpräsident Schweitzer reagiert. Wie die CDU-Landtagsfraktion mitteilte, will sie Schweitzers Brief, den sie bekommen hat, jetzt genauer prüfen. Danach wolle sie entscheiden, wie sie weiter vorgehe, ob sie die Klage gegen Schweitzer vor dem Verfassungsgerichtshof aufrechterhält oder zurückzieht. Die CDU betont, dass sie davon überzeugt war und sei, dass Schweitzer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe.