
Rheinland-Pfalz Lebenslang für Mord, um ins Gefängnis zu kommen
Das Landgericht Frankfurt hat einen Mann aus Nastätten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Laut Gericht hat er einen Rollstuhlfahrer getötet, um ins Gefängnis zu kommen.
Die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer in Frankfurt sagte bei der Urteilsverkündung: "Das schien ihm die allerbeste Lösung für seine Probleme zu sein." Mit seinem Urteil wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen folgte das Frankfurter Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Für die Staatsanwältin war der Fall klar: Der Mann aus Nastätten habe seine Arbeitsstelle verloren, kaum noch Geld gehabt und Angst gehabt, seine Wohnung zu verlieren. Er soll unter anderem gegoogelt haben: "Gefängnis letzte Rettung".
Dann habe der 30-Jährige beschlossen, eine schwere Gewalttat zu begehen, um ins Gefängnis zu kommen - und deshalb den obdachlosen Rollstuhlfahrer erstochen. Das sei ein Mord, sagte die Richterin im Frankfurter Landgericht. Laut Gericht habe er sich bewusst ein Opfer gesucht, das sogar ihm als "kleinen, schmächtigen, ängstlichen Mann" unterlegen war.
Mehrfach mit Küchenmesser zugestochen
Die beiden Männer hätten am Tatabend Anfang März vergangenen Jahres im Bahnhofsviertel in Frankfurt zunächst diskutiert. Daraufhin sei der Angeklagte dem Opfer gefolgt und habe den Mann töten wollen. Der 49-jährige wohnungslose Mann hatte den Angaben zufolge nur noch ein Bein, saß im Rollstuhl und wog nur etwas über 40 Kg.
Mit einem Küchenmesser habe ihm der Täter mindestens zehnmal mit voller Wucht in den Rücken gestochen. Das Opfer starb später in der Uniklinik. Der Angeklagte saß seitdem in Untersuchungshaft.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Rechtsanwalt des Angeklagten sieht die Lage anders: Seiner Meinung nach handelte sein Mandant in Notwehr, weil er sich von dem Rollerstuhlfahrer bedroht fühlte. Er habe sich in einer "psychischen Ausnahmesituation" befunden. Der Anwalt beantragte daher eine mehrjährige Haftstrafe wegen Totschlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung am Fr., 25.4.2025 6:00 Uhr, SWR4 RP am Morgen, SWR4 Rheinland-Pfalz