Rheinland-Pfalz Hitzefrei an Schulen in RLP - diese Regeln gelten

Stand: 19.06.2025 09:43 Uhr

Die Sonne knallt vom Himmel, die Temperaturen klettern auf über 30 Grad. Arbeiten in überhitzten Klassenräumen fällt schwer. Unter welchen Bedingungen bekommen Schulkinder hitzefrei in RLP?

Von Sibille Lozano

Ab wann gibt's hitzefrei?

In Rheinland-Pfalz gibt es keine einheitliche Regelung. Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden selbst, wann sie hitzefrei geben. Das Bildungsministerium begründet das damit, dass sie die klimatische Situation in ihren Schulgebäuden und in den einzelnen Klassen- und Fachräumen am besten kennen. Wann und wie oft Schulen hitzefrei geben, wird nach Angaben des Landes statistisch nicht erfasst.

Wie sieht die Regelung bei hitzefrei konkret aus?

Auch das ist nicht einheitlich geregelt und wird von der Schulleitung entschieden. Manche lassen Schulstunden komplett ausfallen. Andere kürzen einzelne Schulstunden von 45 auf 30 Minuten, damit die Kinder bei großer Mittagshitze keinen Unterricht mehr haben.

Der Vorteil bei diesen "Kurzstunden" ist laut Bildungsministerium, dass die Schülerinnen und Schüler den Unterricht in allen Fächern bekommen, die an diesem Tag auf dem Stundenplan stehen.

Strahlend sonniges Wetter bis Sonntag, zunehmend heißer

Darf mein Kind bei Hitze im Unterricht (mehr) trinken?

Trinken im Unterricht wird auch unter Lehrkräften stark diskutiert. Oliver Pick vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Rheinland-Pfalz erklärt, dass viele es als störend empfinden, wenn Schülerinnen und Schüler in der laufenden Schulstunde auf die Toilette gehen.

Generell sei Trinken bei hohen Temperaturen aber wichtig. Er verweist darauf, dass Schulen die Möglichkeit haben, Wasserspender finanziert zu bekommen. So müsse kein Kind bei Hitze Durst leiden.

In den Schulen werden zunehmend Trinkbrunnen oder Wasserspender aufgestellt, die die Kinder und Jugendlichen zum Auffüllen mitgebrachter Trinkflaschen nutzen können. Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert, dass eine kostenfreie Versorgung mit Getränken stets und überall gewährleistet sein sollte - gerade um in Hitzeperioden gesundheitliche Risiken zu minimieren. Wasser sollte grundsätzlich allen Lehrenden und Lernenden zur Verfügung stehen.

Welche Empfehlungen gelten für den Sportunterricht?

Das Bildungsministerium schreibt dazu: "Der Sportunterricht wird den Gegebenheiten angepasst." Wichtiger als ein generelles Verbot ab einer bestimmten Temperatur sei die Sensibilisierung für einen an die Hitze angepassten Sportunterricht.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) formuliert es so: "Kinder signalisieren schnell, wenn es nicht mehr geht." Darauf nähmen die Lehrerinnen und Lehrer Rücksicht. An manchen Schulen falle der Sportunterricht auch komplett aus.

Ob der Unterricht bei großer Hitze in der Halle oder im Freien ausgeführt wird, dafü gibt es in Rheinland-Pfalz keine einheitlich verbindliche Grad-Grenze. Die Entscheidung liegt bei den Lehrkräften.

Wird mein Kinder trotz hitzefrei weiter betreut?

Ob ein Kind trotz hitzefrei weiter betreut wird, hängt davon ab, was die Eltern zu Schuljahresbeginn mit der Schule schriftlich vereinbart haben. Je nachdem wird das Kind nach Hause geschickt. Wenn nicht, so betont das Bildungsministerium, sei eine Betreuung durch die Schule sichergestellt.

Diese besonderen Regeln gelten an Berufsschulen

Das Bildungsministerium gibt zu bedenken: Gibt es an berufsbildenden Schulen hitzefrei, müssen Auszubildende nach Unterrichtsschluss in den Betrieb "zur Arbeitsleistung gehen". Der Arbeitgeber dürfe die Jugendlichen an einem Berufsschultag aber nicht über die Zeit von fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten hinaus beschäftigen.

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