
Nordrhein-Westfalen Ex-Freundin in Gelsenkirchen erstochen: Lebenslange Haft
Im August 2024 hat ein Mann in Gelsenkirchen seine Ex-Freundin erstochen, mit der er mehrere Jahre zusammen war. Dafür muss er lebenslang ins Gefängnis.
Der 13. August 2024, gegen 5.20 Uhr: Eine 36-Jährige will in Gelsenkirchen-Erle noch eben den Müll zu den Tonnen im Hinterhof bringen und dann zur Arbeit fahren. Doch sie trifft auf ihren 39-jährigen Ex-Freund. Der zieht ein Messer mit einer 30 Zentimeter langen Klinge und sticht zu. Immer wieder.
Die Frau verblutet noch am Tatort. Die Ärzte zählen später 21 Stich- und Schnittverletzungen.
Mehr als 15 Jahre Gefängnis
Am Freitag ist in dem Fall vor dem Essener Landgericht das Urteil gefallen. Der 39-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis. Wegen Mordes aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen.
Die Richter haben außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren praktisch nicht möglich.
Monatelange Tötungsgedanken
Das Paar hatte sich schon fast ein Jahr vor der tödlichen Attacke getrennt. Beide hatten inzwischen neue Partner. Der Mann wollte die Trennung aber nicht akzeptieren, sagen die Richter. Im Prozess hatte er erklärt, dass er monatelang Tötungsgedanken hatte. Er hätte es nicht geschafft, sie zu verdrängen.
Nach der brutalen Tat war er laut Urteil nach Hause gefahren und kurz darauf sogar noch zum Kieferorthopäden. So als sei nichts gewesen.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Polizei Gelsenkirchen