Blick auf den Eingang der Polizeidirektion Osnabrück.

Niedersachsen Urteil nach rassistischen Chats: Polizisten bleiben im Dienst

Stand: 25.04.2025 13:38 Uhr

Zwei Beamte der Polizei Osnabrück, die sich jahrelang rassistische "Witze" zugeschickt haben, werden nicht entlassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Donnerstag entschieden.

Die Polizeidirektion Osnabrück hatte die vorangegangenen beiden Urteile gegen einen 49- und einen 61-Jährigen vor dem OVG angegriffen, um die Beamten aus dem Dienst entfernen zu können, wie ein Sprecher mitteilte. Das Gericht bestätigte die vorherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Landgerichts Osnabrück - gegen eine Entfernung aus dem Dienst. Die Lüneburger Richter verschärften jedoch die Strafe: Ein Beamter wird den Angaben zufolge um einen, der andere um zwei Dienstgrade zurückgestuft. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht einem Polizisten das Gehalt vorübergehend gekürzt, der andere wurde um einen Dienstgrad zurückgestuft. Das Urteil des OVG ist rechtskräftig und es kann keine Berufung mehr eingelegt werden.

Laut OVG besteht "Restvertrauen" in Beamte

Die Lüneburger Richter sahen es als erwiesen an, dass die Polizisten jeweils rassistische Nachrichten und Bilder verschickt hatten. Damit hätten sie gegen Dienstpflichten verstoßen. Die Beamten sind nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht verfassungsfeindlich eingestellt. Den Angaben zufolge besteht ein "Restvertrauen" darin, dass sich die Polizisten in Zukunft ordnungsgemäß verhalten. Deshalb dürften sie weiter arbeiten, hieß es. Die Polizeidirektion Osnabrück wird sich "die Urteilsbegründung sehr genau anschauen und die Entscheidung umsetzen", wie ein Sprecher mitteilte.

Polizeidirektion machte Fall öffentlich

Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen: Seit 2015 sollen sich die Polizisten Bilder und Videos zugeschickt haben, die im Kern rassistische Inhalte hatten. Die Polizeidirektion machte den Fall öffentlich, suspendierte die Beamten sofort und kürzte ihre Bezüge. Um sie aus dem Dienst zu entfernen, zog die Polizeidirektion vor Gericht. In der Öffentlichkeit fand diese Entscheidung breiten Zuspruch, vor Gericht jedoch nicht. Denn: In keinem der Fälle hatte sich ein rechtsextremes Weltbild bestätigt, hieß es im Jahr 2023 vom Verwaltungsgericht.

Dieses Thema im Programm:
NDR Fernsehen | Hallo Niedersachsen | 25.04.2025 | 19:30 Uhr