Zwei Tierschützer vor Protestierenden in Oldenburg. Sie sind wegen Schadenersatz angeklagt.

Niedersachsen In Schlachthof eingestiegen: Aktivisten lehnen Vergleich ab

Stand: 11.06.2025 15:29 Uhr

Vor dem Landgericht Oldenburg hat am Mittwoch ein Zivil-Prozess gegen zwei Tierrechtsaktivisten begonnen. Dabei ist eine Güteverhandlung gescheitert. Ein angebotener Vergleich wurde von den Aktivisten abgelehnt.

Die beiden hatten heimlich Kameras in einem Schlachthof installiert und die Betäubung von Schweinen mit CO2 gefilmt. Der Schlachthofbetreiber aus Lohne (Landkreis Vechta) hat die beiden Tierrechtsaktivisten wegen Rufschädigung verklagt. Der Schlachthofbetreiber sieht seinen Ruf erheblich geschädigt. Er sieht sich und seine Firma zu Unrecht an den Pranger gestellt und fordert 98.000 Euro Schadensersatz sowie ein Verbot, die heimlich aufgenommenen Bilder weiter zu verbreiten.

Aktivisten: Öffentlichkeit hat ein Recht auf die Bilder

Der Anwalt des Schlachthofbetreibers hatte im Güteverfahren am Mittwoch einen Vergleich angeboten, wenn die Tierrechtler garantieren, dass die Bilder zurückgezogen werden. Dann wäre der Schlachthofbetreiber auch bereit auf Schadensersatz zu verzichten. Die Aktivisten begründeten das abgelehnte Angebot damit, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf die Bilder habe. Nun muss vor dem Oldenburger Landgericht weiterverhandelt werden. Der Richter sagte am Mittwoch, dass der Prozess sich über Jahre ziehen könne - bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Zum Prozessauftakt am Mittwoch hielten die Tierrechtsaktivisten mit weiteren Sympathisanten vor dem Oldenburger Landgericht eine Mahnwache ab.

Betäubung mit CO2 ist umstritten, aber erlaubt

Im April 2024 waren die beiden Aktivisten von "Animal Rights Watch" in den Schlachthof eingestiegen. Dort installierten sie Kameras in der Betäubungsanlage. Die Bilder dokumentieren, wie Schweine vor der Schlachtung mit einer Art Fahrstuhl in eine Senke mit Kohlendioxid gefahren werden. Die Betäubung mit Kohlendioxid (CO2) ist umstritten, aber gesetzlich erlaubt. Solche Bilder müssten öffentlich gemacht werden, argumentieren die beiden Tierrechtler. Denn nur so könnten Verbraucher erfahren, wie sehr die Schweine bei der Betäubung litten.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 11.06.2025 | 15:00 Uhr