
Niedersachsen Ex-IS-Deutschland-Chef scheitert mit Klage gegen Ausweisung
Der ehemalige Hildesheimer Hassprediger "Abu Walaa" hat gegen eine mögliche Ausweisung geklagt - und ist gescheitert. Derzeit sitzt der Ex-Deutschland-Chef der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Haft.
Vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf ist am Mittwoch darüber verhandelt worden, ob er nach seiner 2027 endenden Haftstrafe in den Irak ausgewiesen werden darf. In dem Verfahren ging es laut Gericht um die Entziehung seiner Aufenthaltstitel und bestimmte Verpflichtungen - beispielsweise, dass er sich nach der Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden habe.
Richterin spricht von Wiederholungsgefahr
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des 41-Jährigen gegen seine Ausweisung zurück. Die Begründung: Das Ausweisungsinteresse überwiege durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, erläuterte die Richterin. Von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist sei keine glaubhafte Abkehr zu erkennen - es bestehe Wiederholungsgefahr. Ahmad A., der sich selbst "Abu Walaa" nennt, kann noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Über seine Abschiebung muss hingegen in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. Derzeit würde diese wohl an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten. Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag entschieden werden.
Verwaltungsgericht: Abschiebeandrohung rechtens
Ahmad A. war bereits mit einem Eilantrag gegen seine Ausweisung am Verwaltungsgericht in Düsseldorf gescheitert. Das Gericht sah die Abschiebungsandrohung des Kreises Viersen als rechtmäßig an. Die von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiege so schwer, dass auch die Belange seiner sieben Kinder der Ausweisung nicht entgegenstünden. Ahmad A. hatte hingegen argumentiert, im Irak drohe ihm die Todesstrafe.
"Abu Walaa" wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt
Ahmad A. war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Er hatte von dort aus zahlreiche junge Männer für den IS rekrutiert. Das Oberlandesgericht Celle hatte ihn 2021 wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter betonte damals in seiner Urteilsbegründung die herausgehobene Stellung des Angeklagten beim IS: Er sei "als sein Vertreter in Deutschland eingesetzt" und autorisiert worden, in seinem Namen zu handeln.
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NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 26.05.2025 | 18:00 Uhr