Polizist nimmt (verpixeltem) Angeklagten die Handschellen im Gerichtssaal ab; sitzend daneben dessen Verteidiger.

Hessen Nach schwerem Unfall: Darmstädter Raser muss knapp vier Jahre in Haft

Stand: 13.06.2025 13:22 Uhr

Nach einer Raserfahrt durch Darmstadt und einem daraus resultierenden schweren Unfall ist ein 25-Jähriger zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden. Die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Mordes wurde nach einer Psychose-Diagnose verworfen.

Im Prozess um einen schweren Raser-Unfall im Darmstädter Stadtteil Arheilgen verurteilte das Landgericht den Angeklagten zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Der Mann war im September 2024 mit seinem Auto über mehrere rote Ampeln gerast und ungebremst in einen anderen Pkw gekracht. Dessen 29 Jahre alter Fahrer wurde dabei schwer verletzt.

Fast vier Jahre Haft

Der Richter am Landgericht verkündete nun ein Strafmaß von drei Jahren und zehn Monaten wegen eines verbotenen Autorennens in Verbindung mit schwerer Gesundheitsgefährdung. Der Führerschein wurde dem Angeklagten entzogen. Insgesamt fünf Jahre lang darf er kein Auto fahren, so das Urteil.

Der heute 25-Jährige war im vergangenen September von seinem Arbeitsplatz aus mit dem Auto losgerast, missachtete mehrere rote Ampeln. An einer Kreuzung in Darmstadt-Arheilgen fuhr er mit rund 100 km/h über eine rote Ampel und krachte ungebremst in den Wagen des 29-Jährigen.

Ursprünglich Anklage wegen versuchten Mordes

Ursprünglich war der 25-Jährige wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er es laut Staatsanwaltschaft billigend in Kauf genommen habe, dass ein Mensch getötet werden könnte.

Im Laufe des Prozesses wies das Gericht aber darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und verbotenem Kraftfahrzeugrennen möglich sei. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte beim Angeklagten eine Psychose diagnostiziert.

Die Staatsanwaltschaft rückte nach dem Hinweis des Gerichts von ihrer Anklage ab und forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Ein Verteidiger des Mannes plädierte auf maximal drei Jahre Haft, der zweite Anwalt auf eine Bewährungsstrafe.

Ein bei einem Unfall beschädigter BMW und ein Skoda stehen auf einem Bürgersteig

Die beschädigten Autos nach dem Unfall in Darmstadt-Arheilgen.

Richter: "Kein Tötungsvorsatz zu erkennen"

Bei der Urteilsbegründung sprach der Richter am Freitag von einer "drogeninduzierten Psychose mit manischen Symptomen" des Angeklagten als Anlass des Geschehens. Der Mann konsumierte laut Gericht oft Cannabis, was die Psychose offenbar verstärkte. Bei der Arbeit sei er immer unzuverlässiger und weniger belastbar geworden. Unmittelbar vor der Fahrt hatte er sich mit seinen Vorgesetzten gestritten und war von der Arbeit heim geschickt worden.

Die Raserfahrt fiel laut Gericht in eine manische Phase. "Übermäßiges Vertrauen in die eigenen Fähigkeitsen" sei ein Symptom dieser Krankheit. Der Verurteilte konnte durch die Psychose und damit in Verkennung der eigenen Fähigkeiten zu keinem Zeitpunkt beurteilen, was er tat, urteilte das Gericht: "Die Tat war die Folge seiner psychischen Verfassung."

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte nie die Absicht zu töten oder dies billigend in Kauf zu nehmen. "Es war keine Amokfahrt, da kein Tötungsvorsatz zu erkennen ist", sagte der Richter. "Im Sinne der Generalprävention konnten wir aber nicht mit einer Bewährungsstrafe reagieren", so der Vorsitzende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.