Ein Passagierflugzeug fliegt in schlechtes Wetter.

Hamburg Hamburger Amtsgericht: Kein Schmerzensgeld bei Flug-Turbulenzen

Stand: 25.04.2025 12:00 Uhr

Geruckel beim Start, ein Absacken der Flughöhe: Wer schon einmal geflogen ist, hat oft auch schon unruhige Momente in der Luft erlebt. Das Hamburger Amtsgericht hat am Donnerstag in einem aktuellen Fall entschieden: Turbulenzen gehören beim Flug dazu - dafür gibt es kein Schmerzensgeld.

Von Hamburg wollte die Klägerin im August 2023 für ein paar Tage auf die spanische Mittelmeer-Insel Ibiza fliegen. Die Reise dahin geriet zum Albtraum. Unterwegs war ein starkes Gewitter, und das Flugzeug flog mittendurch. Die Maschine wurde vom Unwetter von einer Seite auf die andere geworfen. Mehrfach sackte der Flieger in der Höhe ab.

Horror-Flug nach Ibiza: Frau verlangte 5.000 Euro

Die Gäste an Bord hatten Todesangst, darunter auch die Klägerin. Hinterher verlangte sie von der Airline 5.000 Euro Schmerzensgeld für den Horrorflug. Ihr Argument: Das Flugzeug hätte nicht in die Gewitterwolke fliegen dürfen.

Gericht: "Übliches erwartbares Ereignis"

Das Geld bekommt sie jedoch nicht. Der Amtsrichter wies ihre Klage am Donnerstag ab. Mit Turbulenzen sei beim Fliegen zu rechnen. Sie gehörten "zu den üblichen und erwartbaren Ereignissen im Luftverkehr". Die Frau kann jetzt noch in Berufung gehen und vors Landgericht ziehen.

Dieses Thema im Programm:
NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 25.04.2025 | 06:00 Uhr