Ein Absperrband der Polizei.

Bremen Tödlicher Polizeieinsatz in Oldenburg: Mann von 4 Kugeln getroffen

Stand: 22.04.2025 14:56 Uhr

Nach den tödlichen Schüssen liegt jetzt das Ergebnis der Obduktion vor: Drei der vier Kugeln trafen den Mann danach von hinten.

Der getötete 21-Jährige wurde demnach an der Hüfte, am Oberkörper und am Kopf getroffen. Ein vierter Schuss streifte ihm am Oberschenkel. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, sagte eine Sprecherin der Polizei Delmenhorst. Demnach werden Zeugen gesucht und befragt, um den Vorgang lückenlos aufzuklären.

Der Beamte, der geschossen hat, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Dienst suspendiert. Dies sei in solchen Fällen üblich, teilte eine Sprecherin mit. 

Angeschossener Mann starb im Krankenhaus

Ein Polizist hatte in der Nacht zu Ostersonntag auf den 21-Jährigen geschossen. Der junge Mann wurde lebensgefährlich verletzt und starb im Krankenhaus. Eine Obduktion des Leichnams wurde angeordnet, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Nähere Angaben dazu wollte die Sprecherin mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht machen. 

Nach Angaben der Polizei hatte der Mann zuvor vor einer Diskothek Reizgas versprüht und mehrere Menschen leicht verletzt. Danach floh er, einige Menschen liefen ihm hinterher. Nach Polizeiangaben brachen sie die Verfolgung ab, weil der Mann mit einem Messer gedroht haben soll. 

Angreifer soll mehrfach getroffen worden sein

Als Streifenpolizisten den 21-Jährigen stellen wollten, ging er laut Polizei bedrohlich auf die Beamten zu und sprühte Reizgas in ihre Richtung. Dann schoss ein 27-jähriger Polizist mit seiner Dienstwaffe. Den Angaben zufolge wurde der Angreifer mehrfach getroffen. Der Polizist sei durch das Reizgas verletzt worden, hieß es.

Gegen den 27-Jährigen läuft nun ein Verfahren wegen des Verdachts des Totschlags. Dies sei in solchen Fällen üblich, sagte ein Polizeisprecher. Es gehe darum, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt worden sei. Für den Einsatz der Schusswaffe gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Sie dürfen in einer Notwehr- oder Nothilfesituation gebraucht werden. 

Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft Oldenburg geführt. Aus Neutralitätsgründen ermittelt nicht die Oldenburger Polizei, sondern die Polizei Delmenhorst.

Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Nachrichten, 22. April 2025, 12 Uhr