
Berlin Hunderte Ferienwohnungen können nach OVG-Urteil dem Berliner Mietmarkt zugeführt werden
Anfang 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass auch Ferienwohnungen, die vor Inkrafttreten des Zweckentfemdungsgesetzes existierten, für unzulässig erklärt werden dürfen. Nun gibt es erste Zahlen, wie viele es sind. Von S. Schöbel
Rund 1.100 Ferienwohnungen, die bereits vor dem Zweckentfremdungsverbot in Berlin betrieben wurden, können dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden. Das geht aus einer noch unveröffentlichten parlamentarischen Anfrage der Linken hervor, die dem rbb exklusiv vorliegt. Bei rund 300 dieser Wohnungen wurde die Rückführung bereits umgesetzt, heißt es weiter. Die meisten davon liegen in Mitte und Tempelhof-Schöneberg.

OVG erklärt Zweckentfremdungsverbot für rückwirkend gültig
Anfang 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass auch Ferienwohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotes als solche angeboten wurden, rückwirkend für unzulässig erklärt werden können und dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden müssen. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit des Bezirkes Mitte mit einem Immobilienbesitzer, der ein Haus mit 37 Ferienapartments betrieben hatte. In mehreren Bezirken laufen aktuell weitere Verfahren.
Die Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker zeigt jetzt, wie umfangreich das Problem der Zweckentfremdung von Wohnraum speziell durch das Vermieten von Ferienwohnungen ist. Seit 2016 sind in Berlin laut Angaben der Bezirksämter insgesamt knapp 5.300 Ferienwohnungen wie vorgeschrieben gemeldet worden. Im gleichen Zeitraum wurden mehr als 13.500 Verfahren wegen nicht genehmigter Ferienwohnungsnutzung eingeleitet. Mehr als 8.100 Ferienwohnungen wurden auf Druck der Ämter dem regulären Wohnungsmarkt wieder zugeführt.
Schärfere Regelung seit 2018
In Friedrichshain-Kreuzberg, einem der am stärksten betroffenen Bezirke, wurden seit 2016 mehr als 2.000 Ferienwohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. "Das zeigt die Wirksamkeit der Kontrollen, verdeutlicht aber auch den anhaltenden Handlungsbedarf", sagte eine Bezirkssprecherin auf Nachfrage des rbb. Auch weiterhin würden nicht registrierte oder nicht genehmigte Angebote festgestellt.
Seit einer Gesetzesänderung 2018 muss jeder, der seine Wohnung teilweise oder komplett an Dritte weitervermieten will, eine Registriernummer beim zuständigen Bezirksamt beantragen und bei Inseraten im Internet angeben. Von diesen Registriernummern wurden seitdem rund 5.000 ausgegeben.
In Berlin benötigt man zudem eine Genehmigung, wenn man seine ganze Wohnung an Feriengäste vermieten will. Die Vermietung darf an maximal 90 Tagen im Jahr stattfinden. Keine gesonderte Genehmigung, aber eine Registrierungsnummer, benötigt man, wenn man bis zu 49 Prozent seiner Wohnung an Gäste vermieten will, während man selbst weiter dort wohnt.

Bußgelder in Höhe von 11 Millionen Euro wegen Zweckentfremdung
"Der Senat schaut zu, wie trotz Wohnungsnot immer noch tausende Wohnungen der regulären Vermietung verloren gehen", kritisiert der wohnungspolitische Sprecher der Linken, Niklas Schenker. Die schwarz-rote Koalition müsse die Verfolgung von illegalen Ferienwohnungen effektiver machen, unter anderem durch mehr Personal für die Bezirke. Schenker warf CDU und SPD vor, Ferienwohnungen zu tolerieren, "aus Angst, es würden ansonsten weniger Tourist:innen nach Berlin kommen".
Seit 2016 verhängten die Bezirksämter wegen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 11 Millionen Euro. Dabei handelte es sich allerdings nicht nur um illegale Ferienwohnungen, sondern zum Beispiel auch unzulässiger Leerstand oder Abriss. Rund 4,2 Millionen Euro wurden auch tatsächlich eingetrieben.
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