
Berlin BVG- Nutzungsordnung: Mutwilliges Offenhalten von Bus- und Bahn-Türen kann zu Geldstrafe führen
Die bewusste Blockade von Türen von BVG-Fahrzeugen führt häufig zu Defekten und behindert den Fahrbetrieb. Das kann künftig teuer werden: Ab Mai wird dafür eine Geldstrafe von 50 Euro fällig.
Wer die Türen von Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mutwillig offen hält, riskiert künftig eine Geldstrafe.
Wie die BVG am Freitag ankündigte, wird die Nutzungsordnung zum 1. Mai entsprechend ergänzt. Damit kann eine Strafe von 50 Euro verhängt werden, wenn jemand den Schließprozess blockiert und damit die Abfahrt verhindert.
200 Türstörungen pro Monat in U-Bahnen
Jedes Offenhalten der Türen verzögere das Ein- und Aussteigen und habe Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb, erklärte die BVG. Als weitere Gründe wurden Verletzungsrisiken und mögliche Türschäden genannt. Den Angaben zufolge kommt es allein im U-Bahn-Betrieb zu 200 Türstörungen im Monat - häufig durch mutwilliges Offenhalten.
Kontrolliert werden soll die neue Regelung durch das Betriebs- und Sicherheitspersonal der BVG in U-Bahnen, Trams und Bussen, wie es hieß.
Sendung: rbb24 Abendschau, 25.04.2025, 19:30 Uhr