
Berlin Berliner Senat will weiter keine Vornamen von Messer-Verdächtigen nennen
Der Berliner Senat hatte verweigert, auf AfD-Antrag die Vornamen deutscher Messer-Verdächtiger rauszugeben - zu Unrecht, wie ein Gericht nun feststellte. Trotzdem bleibt die Verwaltung bei ihrer Haltung.
Der Berliner Senat will die Vornamen deutscher Verdächtiger von Messerstraftaten auch weiterhin nicht herausgeben. Das hat die Innenverwaltung nach Angaben einer Sprecherin entschieden, nachdem sie den Beschluss des Landesverfassungsgerichts in dieser Streitfrage geprüft hat.
Laut Gericht hatte der Senat einen Antrag des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar im vergangenen Jahr zu Unrecht abgelehnt. Vallendar wollte die 20 häufigsten Vornamen der deutschen Verdächtigen bei Messerstraftaten im Jahr 2023 wissen.
Innenverwaltung erarbeitet ausführliche Erklärung
Die Begründung des Senats, dass durch eine Namensnennung einzelne Menschen identifiziert werden könnten, reichte dem Gericht nicht - diese Entscheidung fiel mit 5:4 Stimmen allerdings knapp aus.
In einem Sondervotum bewerteten vier Richterinnen und Richter die Erstellung und Herausgabe einer Vornamensliste als "Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde" und beurteilten sie daher als "verfassungsrechtlich verboten".
Eine Sprecherin der Innenverwaltung sagte, die Behörde arbeite gerade an einer ausführlichen neuen Erklärung, warum man die Vornamen nicht herausgebe. Darin werde beiden Punkten Rechnung getragen, die das Gericht aufgeworfen habe: Sowohl der bisher nicht ausreichenden Begründung als auch dem Hinweis des Sondervotums, dass eine Herausgabe nicht rechtmäßig wäre.

Antwort voraussichtlich kommende Woche
Im Beschluss selbst wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht thematisiert, die fünf Richter hatten das offen gelassen. Es hieß lediglich: "Der Senat von Berlin muss nun erneut über die Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten entscheiden."
Vallendar hatte daraufhin sofort eine weitere parlamentarische Anfrage zur Herausgabe der Vornamen gestellt und sie nicht nur für das Jahr 2023, sondern auch für 2024 eingefordert. Die ablehnende Antwort der Innenverwaltung inklusive neuer Begründung wird der Abgeordnete voraussichtlich in der kommenden Woche erhalten.
Sendung: rbb24 Abendschau, 10.06.2025, 19:30 Uhr