
Baden-Württemberg Wie Baden-Württemberg den Landtag vor Verfassungsfeinden schützen will
Die Innenministerkonferenz berät den Umgang mit Verfassungsfeinden. Das betrifft auch Parlamente. RLP denkt über strengere Maßnahmen nach - und auch BW feilt weiter an seinen Regeln.
Knapp zwei Jahre ist der Fall Udo Stein her. Er hatte eine erneute Diskussion um die Sicherheit im baden-württembergischen Landtag ins Rollen gebracht. Denn im Landtags-Büro des AfD-Abgeordneten wurden ein Jagdmesser und Munition gefunden.
Seitdem ringt die Landtagsverwaltung zusammen mit den Fraktionen um Sicherheitskonzepte. Wer darf rein in den Landtag und die dazu gehörigen Abgeordnetenbüros? Wie streng wird kontrolliert? Und wie können Verfassungsfeinde ferngehalten werden - vom Landtag und vom politischen Betrieb?
Das sind die Pläne beim Nachbarn Baden-Württembergs
Rheinland-Pfalz will alle Abgeordneten und deren Mitarbeitende sowie Mitarbeitende des Landtags genauer überprüfen. Die rheinland-pfälzische SPD-Fraktion hat dazu am Dienstag vergangener Woche einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach Abgeordnete und Fraktionen künftig kein staatliches Geld mehr für Mitarbeiter bekommen sollen, wenn diese als verfassungsfeindlich eingestuft werden. Jeder soll unter Einbeziehung von Daten des LKA und des Verfassungsschutzes geprüft werden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits seit 2019 sogenannte Zuverlässigkeitsprüfungen. Und zwar für jeden, der in einer Fraktion, für einen Abgeordneten oder im Landtag von Baden-Württemberg arbeitet. Das gilt sogar für Praktikantinnen und Praktikanten. Überprüft wird nur mit Zustimmung des Betroffenen.
Im Landtag BW ist ein polizeiliches Führungszeugnis Pflicht
Beim Landeskriminalamt und der Polizei wird abgefragt, ob gegen die Person ein Tatbestand vorliegt oder schon mal vorlag. Gibt es rechtskräftige Verurteilungen? Liegen dem Staatsschutz Erkenntnisse über die Person vor?
Hat sie gegen Waffengesetze verstoßen? Falls ja, wird ihr Zutritt zum Landtag beschränkt. Zum Beispiel auf die Büroräume der jeweiligen Fraktion, in der sie arbeitet. Jeder Fall müsse aber einzeln betrachtet werden, heißt es aus der Landtagsverwaltung.
Grüne, SPD und FDP wollen Verschärfungen prüfen
Eine Verschärfung ähnlich wie in Rheinland-Pfalz können sich einige Fraktionen vorstellen. Grüne, SPD und FDP signalisieren Interesse, die aktuellen Konzepte noch einmal prüfen zu wollen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Daniel Lede Abal zieht auch die Streichung von Geldern wie im Nachbar-Bundesland in Betracht.
"Für uns Grüne steht fest: Wer eine Gefahr für den Parlamentsbetrieb ist, darf nicht im Landtag arbeiten und darf kein Gehalt aus Steuergeldern beziehen", so Lede Abal. Ob Auskünfte vom Landesverfassungsschutz zur Überprüfung von Mitarbeitern angemessen sind, werde geprüft. Der Koalitionspartner CDU bezeichnet die Sicherheit des Landtags als "Daueraufgabe", an der die Fraktion weiter konstruktiv mitarbeiten wolle.
AfD spricht von "politischem Manöver"
Die AfD hält die jetzigen Regelungen für vollkommen ausreichend. Jegliche Verschärfungen seien überzogen. "Es handelt sich hierbei um nichts anderes als ein leicht durchschaubares, rein politisches Manöver zur Schwächung des politischen Mitbewerbers, dem auf der Grundlage fadenscheiniger Einschätzungen beispielsweise durch den Verfassungsschutz, die parlamentarische Arbeit quasi unmöglich gemacht werden soll", so AfD-Fraktionspressesprecher Josef Walter.
Laut Landtagsverwaltung werden derzeit mehrere Vorschläge, wie man Verfassungsfeinde vom Landtag fernhalten kann, erarbeitet. In den kommenden Monaten sollen sie mit den Fraktionen diskutiert werden. Landtagspräsidentin Muhterem Aras peilt dafür die Sommermonate an. "Wir sind der Überzeugung, dass Vieles bei uns schon gut organisiert und wetterfest gegen Demokratiefeinde ist. Aber wir sehen, dass es Kräfte im Land gibt, welche die Demokratie von innen aushöhlen wollen. Deswegen müssen wir bei Regelungslücken nachschärfen", sagt die Grüne.
Die Landtagsverwaltung macht aber auch klar: Persönliche Daten von Mitarbeitern abzufragen und den Verfassungsschutz einzubeziehen, sei heikel, vor allem, was die Persönlichkeitsrechte angeht. Ob jemand von innen heraus versucht, die Demokratie zu untergraben, sei schwer nachzuweisen.
Bisher keine flughafenartigen Kontrollen
Der Zutritt zum Landtag von Besuchern wird in anderen Landesparlamenten bereits strenger gehandhabt als in Baden-Württemberg. Wer als Besucher in den Stuttgarter Landtag möchte, muss sich lediglich anmelden, ausweisen und währenddessen hinter einer Schleusentür warten. An Plenartagen müssen Taschen in Schließfächern untergebracht werden. Über Metalldetektoren oder gar flughafenartige Kontrollen werde aber immer wieder diskutiert, heißt es aus der Landtagsverwaltung.