
Staatsanwaltschaft ermittelt Verbindung zwischen Fällen Maddie und Inga?
Nach dem Zeugenaufruf werten die Ermittler im "Fall Maddie" Hinweise aus. Doch bislang fehlt der entscheidende Hinweis. Möglicherweise gibt es aber eine Verbindung zu einem verschwundenen Mädchen aus Sachsen-Anhalt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wartet weiter auf den entscheidenden Hinweis im "Fall Maddie". "Für einen Haftbefehl oder eine Anklage reicht es noch nicht aus", sagte Hans Christian Wolters. Das Verschwinden des damals dreijährigen britischen Mädchens Madeleine McCann war am Mittwochabend - wie schon früher - Thema in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst". Erneut gab es laut Staatsanwaltschaft zahlreiche Hinweise, ein Durchbruch scheint aber noch nicht gelungen.
Die dreijährige Maddie war am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage im portugiesischen Ferienort Praia da Luz verschwunden. Am Mittwochabend hatten Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig überraschend bekannt gegeben, dass ein 43-jähriger Deutscher in dem Fall unter Mordverdacht steht, der mehrfach wegen Sexualstraftaten auch an Kindern vorbestraft sei.
Verbindung nach Sachsen-Anhalt?
Möglicherweise ist der Verdächtige auch für eine weitere Entführung verantwortlich: Die Staatsanwaltschaft Stendal sucht nach möglichen Verbindungen zwischen dem "Fall Maddie" und dem der vor fünf Jahren in Sachsen-Anhalt verschwundenen kleinen Inga. Es werde geprüft, ob es Anhaltspunkte für Zusammenhänge gebe und ob sich daraus ein Anfangsverdacht gegen den Tatverdächtigen im "Fall Maddie" ergebe, teilte die Behörde in Sachsen-Anhalt mit. Weitere Details wurden unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht genannt.
Inga aus Schönebeck in Sachsen-Anhalt war fünf Jahre alt, als sie am 2. Mai 2015 aus einem Wald bei Stendal spurlos verschwand. Dorthin hatte sie mit ihrer Familie einen Ausflug gemacht. Umfangreiche Suchaktionen und Ermittlungen konnten nicht klären, was mit Inga geschah. Die Region liegt rund 100 Kilometer nordöstlich von Braunschweig.
Langes Vorstrafenregister
Der 43-jährige Christian B. sitzt derzeit in Kiel eine alte Haftstrafe ab, die das Amtsgericht Niebüll bereits 2011 gegen ihn verhängt hatte. Dabei ging es um Handel mit Betäubungsmitteln. Parallel ist wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet. Denn zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig am 16. Dezember 2019 wegen schwerer Vergewaltigung unter Einbeziehung früherer Strafen zu sieben Jahren Haft. Er hatte 2005, rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden Maddies, in Praia da Luz eine damals 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesgerichtshof.
Allerdings war er im August 2018 offenbar vorübergehend aus der Haft entlassen worden. Der Grund war wohl, dass die Staatsanwaltschaft einen Folge-Haftantrag zu spät stellte. B. habe sich anschließend frei in Europa bewegen können und sei nach Italien gereist, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Erst Ende September 2018 wurde er wieder festgenommen. Das Strafregister des Mannes weist insgesamt 17 Einträge auf.