Schaulustige fotografieren neben einer Lärmschutzwand in Kirchroth mit ihren Smartphones eine Unfallstelle.

Gaffen bei Unfällen Feuerwehrverband fordert Führerscheinentzug für Gaffer

Stand: 20.06.2025 10:55 Uhr

Sie fotografieren, filmen und blockieren: Allzu oft müssen sich Sanitäter und Feuerwehr bei Unfällen mit aufdringlichen Gaffern herumschlagen, die die Einsätze behindern. Der Präsident des Feuerwehrverbandes plädiert für mehr Härte.

Gaffer an Unfallorten behindern nicht selten den Einsatz von Rettungskräften. In solchen Fällen sollte ihnen der Führerschein entzogen werden, fordert der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Karl-Heinz Banse, in der Neuen Osnabrücker Zeitung.

"Schaulustige, die an Unfallorten die Rettungskräfte behindern, oder sogar den Einsatz filmen, müssen hart bestraft werden." Früher hätten sich Feuerwehrleute bei Unfällen darauf konzentrieren können, Menschen aus Wracks zu befreien. Heute müssten sie zusätzlich Gaffer auf Abstand halten.

"Gaffer bleiben ein Dauerärgernis“

An dem Verhalten hätten auch Gesetzesreformen der vergangenen Jahre nichts geändert, die etwa das Fotografieren oder Filmen von Toten unter Strafe gestellt haben. "Gaffer bleiben ein Dauerärgernis bei Einsätzen. Da muss sich etwas ändern", so Banse. Da bisherige Sanktionen offenbar nicht abschreckten, forderte er Nachbesserungen von der Politik.

"Gaffer sollten bestraft werden wie Autofahrer, die während der Fahrt das Handy nutzen - bis zur zeitnahen Abnahme des Führerscheins. Das schreckt mehr ab als abstrakte Geldstrafen", betonte Banse. Die Handy-Nutzung am Steuer kann bei besonderer Gefährdung oder bei wiederholten Verstößen mit einem Fahrverbot geahndet werden.

Gefängnisstrafen für Aufnahmen

Die Bundespolitik hatte bereits 2019 auf das wachsende Problem der Gaffer reagiert. Gaffen kann seitdem je nach Situation als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat geahndet werden. Wer die Einsatzkräfte am Seitenstreifen behindert und auch nach Aufforderung nicht weiterfährt, muss mit einem Bußgeld von 20 bis 1.000 Euro rechnen. In Niedersachsen sind dann sogar 5.000 Euro fällig.

Sollten Schaulustige Unfallopfer und Fahrzeuge filmen, drohen ihnen laut Strafgesetzbuch zwei Jahre Gefängnis oder hohe Geldstrafen. Dabei ist unerheblich, ob sie die Videos veröffentlichen oder nicht. Polizisten vor Ort dürfen Smartphones in diesem Fall auch beschlagnahmen, da die Aufnahmen laut Paragraph 201a Absatz 1 "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt". Auch wer Verletzten nicht hilft, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.