Kundinnen und Kunden erhalten Extra-Rabatte, wenn sie die App von Händlern nutzen - auch bei der Handelskette Lidl aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn). In seiner Werbung muss der Discounter Lidl nun immer den Preis für alle seine Kundinnen und Kunden angeben - und nicht nur für Nutzerinnen und Nutzer der firmeneigenen App. Darauf haben sich das Handelsunternehmen und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geeinigt.
Auslöser des Streits waren "Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade", die Lidl für 5,50 Euro bewarb - allerdings nur für Nutzerinnen und Nutzer der Lidl-Plus-App. Nur ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro habe zusätzlich darüber gestanden. Unklar blieb den Verbraucherschützern zufolge, welcher Preis für Kundinnen und Kunden ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.
Nachdem sich ein Kunde beschwert hatte, mahnten die Verbraucherschützer Lidl wegen der Preisangabe ab. Lidl gab demzufolge aber keine Unterlassungserklärung ab. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn. Die Parteien einigten sich aber noch vor der mündlichen Verhandlung. Ähnliche Verfahren gibt es aktuell auch gegen den Discounter Penny und die Supermarktkette Rewe.